Finanzierung
Die Kosten für die heilpädagogische Förderung bis zur Einschulung werden in der Regel vom Bezirk übernommen. Über die Einschulung hinaus können die Kosten ggf. vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzliche Grundlage für heilpädagogische Hilfen ist die Eingliederungshilfe.
Die Entspannungskurse können über die jeweilige Krankenkasse bezuschusst werden.
Auch Selbstzahlung ist möglich.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Qualitätssicherung
Um meine fachliche Profession ständig zu erweitern, nehme ich an verschiedenen Fortbildungen zu heilpädagogischen Themen teil bzw. absolviere für meine Arbeit relevante Weiterbildungen.
Ich informiere mich regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachliteratur über neue Ansätze.
Ein regelmäßiger Austausch mit Fachkollegen z. B. über Regionalgruppen des Bundes- und Fachverbandes Heilpädagogik e. V. und die Teilnahme bei Bedarf an Supervisionseinheiten ist gegeben.